Altersteilzeit
Was ist Altersteilzeit?
Die Altersteilzeit ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung, die Ihnen einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht.
Welche Auswirkungen hat die Altersteilzeit auf meinen künftigen Versorgungsanspruch?
Die in der Altersteilzeit zurückgelegte Dienstzeit ist entsprechend dem tatsächlichen Beschäftigungsumfang ruhegehaltfähig. Die in Altersteilzeit zurückgelegten Dienstzeiten werden entsprechend den Bestimmungen einer Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt.
Welche Auswirkungen hat die Altersteilzeit auf meine Beihilfe?
Die Altersteilzeit hat keine Auswirkungen auf Ihren bisherigen Beihilfeanspruch. Die Kostendämpfungspauschale mindert sich entsprechend der Arbeitszeit.
Wo beantrage ich Altersteilzeit?
Die Altersteilzeit müssen Sie bei Ihrer Personaldienststelle beantragen.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
- Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen Ihre Personaldienststelle. Die Möglichkeiten und Ausgestaltungen der Altersteilzeit müssen Sie mit Ihrer Personaldienststelle besprechen. Der Antrag auf Altersteilzeit ist spätestens drei Monate vor Beginn der Altersteilzeit bei Ihrer Personaldienststelle zu stellen; von dieser Frist kann einvernehmlich abgewichen werden.
- Fragen zu der Höhe Ihrer Bezüge und des Altersteilzeitzuschlages beantwortet Ihnen Ihre Besoldungsstelle. Nähere Informationen zur ab 01.08.2007 geltenden Altersteilzeitregelung und Berechnungsbeispiele hierzu finden Sie hier im Merkblatt zur Altersteilzeit. (Vordruck-Nr.: LFF12_BEZ022)