Steuerkarte bzw. elektronische Lohnsteuerkarte
Verfahren ab Januar 2012
Ab Januar 2012 soll die bisherige Lohnsteuerkarte und das damit verbundene Verfahren vollständig durch ein neues, papierloses Verfahren mit elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) ersetzt werden.
Zukünftig wird auch das LfF - wie andere Arbeitgeber - anhand der Steueridentifikationsnummer und des Geburtsdatums die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten auf der sog. ELStAM-Datenbank, die beim Bundeszentralamt für Steuern verwaltet wird, abrufen können. ELStAM steht für ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale.
Verfahren ab Januar 2011
Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Das gilt auch für einen auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragenen Jahres-Freibetrag oder den Faktor (bei Ehegatten mit Steuerklassenkombination 4:4). Für das Kalenderjahr 2011 wird daher keine neue Steuerkarte mehr ausgestellt.
Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt (nicht wie bisher die Gemeindeverwaltung) stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus.
Beschränkt steuerpflichtige müssen auch für das Jahr 2011eine aktuelle Bescheinigung des Betriebsstättenfinanzamtes über die zu berücksichtigenden Steuermerkmale vorgelegen.
Bitte beachten Sie:
- Änderung bei der Steuerklasse/Abweichungen bei der Anzahl der zu berücksichtigen Kinder zu Ihren Gunsten zu Beginn des Jahres 2011
- Es besteht eine Verpflichtung die Eintragung anpassen zu lassen
- Wegfall der Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Jahres, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist
- Es besteht eine Verpflichtung die Eintragung anpassen zu lassen
Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z. B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge), wechselt ab dem Kalenderjahr 2011 von den Meldebehörden auf die Finanzämter.