Kaiser-Wilhelm-Denkmal auf dem Deutschen Eck in Koblenz

Kaiser-Wilhelm-Denkmal auf dem Deutschen Eck in Koblenz - © Dominik Ketz / Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH

Kaiser-Wilhelm-Denkmal auf dem Deutschen Eck in Koblenz - © Dominik Ketz / Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH

Fachliche Themen

Bezügeanpassung 01.01.2021

Die Bezüge werden ab dem 01.01.2021 angepasst. Grundlage hierfür ist das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/2021.

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Info.

Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich ab dem 01.01.2021 hinsichtlich der Höhe meiner Bezüge?

Die Bezüge der Besoldungsordnungen A, B, R, C und W werden ab dem 01.01.2021 angepasst. Alle von der Bezügeanpassung betroffenen Bezügebestandteile werden ab dem 01.01.2021 um 1,40 v.H. erhöht.

Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt dies entsprechend.

Gilt die Erhöhung der Bezüge für alle Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger?

Die Bezügeanpassung betrifft sämtliche Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, B, R, C und W.

Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt dies entsprechend.

Die Grundbeträge der Anwärterinnen und Anwärter werden ab dem 01.01.2021 nicht erhöht.

Ich bin Anwärter. Welche Änderungen gibt es bei meiner Besoldung?

Die Grundbeträge der Anwärterinnen und Anwärter werden ab dem 01.01.2021 nicht erhöht.

Obwohl die Bezüge ab dem 01.01.2021 angepasst wurden, habe ich keine Bezügemitteilung erhalten. Womit hängt das zusammen?

Bezügemitteilungen werden nur erstellt, wenn sich Änderungen im Gesamtbrutto ergeben.

Beispielsweise kommt es bei einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge zu keinen Änderungen in Ihrem Gesamtbrutto. Eine Bezügemitteilung wird in solchen Fällen nicht erstellt.

Nicht alle Bezügebestandteile wurden ab dem 01.01.2021 angepasst. Womit hängt das zusammen?

Die Berechnung der Bezüge erfolgt zu einem großen Teil maschinell durch das rheinland-pfälzische Abrechnungssystem (z.B. Grundgehälter und Familienzuschläge). Einzelne Bezügebestandteile müssen jedoch – wie in der Vergangenheit auch – manuell durch das Landesamt für Finanzen berechnet werden. Aufgrund dessen kann es dazu kommen, dass diese Bezügebestandteile erst zu einem späteren Zeitpunkt – rückwirkend ab dem 01.01.2021 – angepasst werden.

Hierdurch kann es zu Nach- oder Überzahlungen kommen.

Wo finde ich die ab dem 01.01.2021 gültigen Besoldungstabellen?

Die Besoldungstabellen finden Sie unter Service -> Gehaltstabellen.

Nach oben