Kaiser-Wilhelm-Denkmal auf dem Deutschen Eck in Koblenz

Kaiser-Wilhelm-Denkmal auf dem Deutschen Eck in Koblenz - © Dominik Ketz / Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH

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Fachliche Themen

Bezügeanpassung 01.03.2015

Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland- Pfalz werden rückwirkend zum 01.03.2015 erhöht. Grundlage hierfür ist der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2015/2016. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Info.

Die Bezügeanpassung gilt vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag.

Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich ab dem 01.03.2015 hinsichtlich der Höhe meiner Bezüge?

Die Bezüge sämtlicher Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, B, R, C und W erhöhen sich zum 01.03.2015 linear um 2,1 % - bezogen auf die Werte mit Stand 31.12.2014.

Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt dies entsprechend.

Gilt die Erhöhung der Bezüge für alle Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger?

Die Bezügeanpassung betrifft sämtliche Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, B, R, C und W.

Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt dies entsprechend.

Ich bin Anwärter. Welche Änderungen gibt es bei meiner Besoldung?

Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab dem 01.03.2015 - bezogen auf die Werte mit Stand 31.12.2014 - eine Erhöhung des Grundbetrages um 30,00 EUR.

Wie wird mit der sog. 5 x 1,0 % - Anpassung nunmehr verfahren?

Durch den Gesetzesentwurf zur Anpassung der Bezüge 2015/2016 werden die Anpassungen für die dort genannten Bezügebestandteile für die Jahre 2015 und 2016 neu geregelt. Die bisherige Festlegung auf lineare Steigerungen um 1,0 % entfällt damit für alle Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger ab dem 01.03.2015.

Die bereits zum 01.01.2015 erfolgte Anpassung der Bezüge bleibt für die Monate Januar und Februar 2015 erhalten.

Ab dem 01.03.2015 gilt für alle Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger für 2015 - basierend auf den Werten mit Stand 31.12.2014 - eine einheitliche Anpassung entsprechend dem Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder um 2,1 % für das Jahr 2015 und um 2,3 % für das Jahr 2016 ab dem 01.03.2016.

Wieso werden die höheren Bezüge ab dem 01.03.2015 unter Vorbehalt gezahlt?

Die Bezüge werden rückwirkend zum 01.03.2015 nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2015/2016 erhöht. Die Bezügeanpassung gilt vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag.

Obwohl die Bezüge ab dem 01.03.2015 angepasst wurden habe ich keine Bezügemitteilung erhalten. Womit hängt das zusammen?

Bezügemitteilungen werden nur erstellt, wenn sich Änderungen im Gesamtbrutto ergeben.

Beispielsweise kommt es bei einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge zu keinen Änderungen im Gesamtbrutto. Eine Bezügemitteilung wird in solchen Fällen nicht erstellt.

Die Bezüge sollen zum 01.03.2015 um 2,1 % angepasst werden. Rechnerisch erhalte ich einen anderen Betrag. Womit hängt das zusammen?

Die lineare Anpassung um 2,1 % bezieht sich auf die Werte mit Stand 31.12.2014.

Durch die Bezugnahme auf die Werte mit Stand 31.12.2014 wird insgesamt berücksichtigt, dass die Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger der nachstehenden Besoldungsgruppen bereits zum 01.01.2015 aufgrund des Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung eine Bezügeerhöhung um 1,0 % erhalten haben:

  • sämtliche Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A,
  • Besoldungsgruppen R 1 und R 2 der Besoldungsordnung R,
  • Besoldungsgruppe C 1 bis C 3 der Besoldungsordnung C,
  • Besoldungsgruppe W 1 und W 2 der Besoldungsordnung W.
Nicht alle Bezügebestandteile wurden zum 01.03.2015 angepasst. Womit hängt das zusammen?

Die Berechnung der Bezüge erfolgt zu einem großen Teil maschinell durch das rheinland-pfälzische Abrechnungssystem (z.B. Grundgehälter und Familienzuschläge). Einzelne Bezügebestandteile müssen jedoch - wie in der Vergangenheit auch - manuell durch das LfF berechnet werden. Aufgrund dessen kann es dazu kommen, dass diese Bezügebestandteile erst zu einem späteren Zeitpunkt - rückwirkend ab dem 01.03.2015 - angepasst werden.

Voraussichtlich wird das LfF spätestens im Auszahlungsmonat Oktober 2015 alle von der Anpassung betroffenen Bezügebestandteile angepasst haben.

Wo finde ich die ab dem 01.03.2015 gültigen Besoldungstabellen?

Die Besoldungstabellen finden Sie unter Service -> Gehaltstabellen.

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