Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Aktuelle Nachrichten

eBescheid-Beihilfe ab Mai 2016

Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 05.02.2016


Ab Mai erhalten die etwa 110.000 beihilfeberechtigten Beamtinnen und Beamte ihre Beihilfebescheide noch schneller. Darauf wies heute Finanzministerin Doris Ahnen hin. Derzeit werden jährlich mehr als 500.000 Anträge zur Beihilfegewährung zu medizinischen Behandlungen, Arzneimitteln, Hilfsmitteln etc. bei der zentralen Beihilfestelle des Landes, dem Landesamt für Finanzen Koblenz, eingereicht.

Die Bescheide werden bisher ausschließlich per Post versendet. Das wird zukünftig vereinfacht. Möglich macht dies eine neue IT-Anwendung. Der „eBescheid-Beihilfe“ ist innerhalb des finanziellen Dienstrechts des Landes Rheinland-Pfalz der erste Bescheid, der über ein Portal elektronisch zugestellt werden kann. Durch die elektronische Zustellung wird der Umweg über Papier und Briefkasten vermieden. Dies spart Kosten und schont die Umwelt.

Und so funktioniert es: Die Beihilfeberechtigten müssen sich einfach und sicher erstmals innerhalb des Portals anmelden. Danach ist der Zugriff auf das Portal von jedem PC, der ans Internet angebunden ist, möglich. Die qualifiziert signierten Bescheide können im Portal aufgerufen und sowohl verschlüsselt als auch unverschlüsselt gesichert werden.

„Die ständige Modernisierung von Verwaltungsverfahren ist zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger und des Landes. Eine elektronische Bescheiderstellung ist ein weiterer Markstein hin zu mehr Effizienz und Bürgernähe“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen. Sie wies darauf hin, dass die Teilnahme an dem Verfahren freiwillig sei. „Durch die genannten Vorteile, insbesondere aber dadurch, dass mit dem E-Bescheid auch alle eingereichten Belege zur Verfügung stehen, erhoffen wir uns eine rege Teilnahme der Beihilfeberechtigten.“

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