Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Aktuelle Nachrichten

Identifikationsnummer und Auszahlung des Kindergeldes ab 2016

Ab dem 01.01.2016 ist die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) des Kindergeldberechtigten und des Kindes zwingende Anspruchsvoraussetzung für den Kindergeldbezug. 

Dies hat zur Folge, dass bei Kindergeldanträgen ab dem  01.01.2016 die IdNr anzugeben und (bei Erstanträgen bezüglich der Kinder) nachzuweisen ist.

Für Bestandsfälle gilt, dass die Berechtigten die IdNr der Kinder der Familienkasse schriftlich (Kopie, FAX) mitteilen sollten. Unabhängig davon, ob Sie die IdNr Ihres Kindes bereits mitgeteilt haben, wird in 2016 das festgesetzte Kindergeld wie gewohnt ausgezahlt. Auch dann, wenn die IdNr des Kindes der Familienkasse noch nicht mitgeteilt wurde.

Weitergehende Informationen zur IdNr erhalten Sie hier.

 

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