Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Aktuelle Nachrichten

Informationen zur Tarifanpassung 2019

Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich am 2. März 2019 in den Verhandlungen über die Neuregelung der Entgelte für die Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und Praktikanten geeinigt.

Dabei erhöhen sich die Tabellenentgelte wie folgt:
zum 1. Januar 2019 um ein im Gesamtvolumen von 3,2 Prozent.
Darin enthalten sind

  • die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,5 Prozent
    und
  • für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung von 3,01 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 100 Euro,

zum 1. Januar 2020 um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent.
Darin enthalten sind

  • die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um weitere 4,3 Prozent
    und
  • für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung von 3,12 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 90 Euro,

zum 1. Januar 2021 um ein Gesamtvolumen von 1,4 Prozent.
Darin enthalten sind

  • die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 1,8 Prozent
    und
  • für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung von1,29 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 50 Euro.

Die Entgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, TVA-L Pflege und der Praktikanten nach dem TV Prakt-L erhöhen sich ab 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 um jeweils 50 €.

Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt gewerkschaftlicher Zustimmungsverfahren, die bis auf den 30. April 2019 verlängert wurden.
Im Rahmen der danach anstehenden Redaktion ist die Tarifeinigung von den Tarifvertragsparteien in Änderungstarifverträge umzusetzen.
Da bereits vorab einige Detailfragen insbesondere zu den Entgelttabellen mit den Gewerkschaften abgestimmt werden konnten, werden die für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 geltenden höheren Tabellenentgelte im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung berechnet und ausgezahlt.
Die Auszahlung der höheren Tabellenentgelte ist mit der Abrechnung Mai 2019 beabsichtigt.

Eine umfassende und abschließende Umsetzung der Neuregelungen der Tarifeinigung wird erst nach Abschluss der Redaktion und der Abstimmung in der Mitgliederversammlung bzw. mit den Gewerkschaften möglich sein.
Insbesondere sind noch Nacharbeiten zur Überleitung der Beschäftigten in die neuen Entgeltgruppen E9a / E9b durchzuführen. Ebenfalls steht noch die Erhöhung des Garantiebetrages rückwirkend ab 01.01.2019 aus.


Im Bereich des TV-Forst wurde mit Tarifeinigung vom 11.04.2019 eine Erklärungsfrist bis zum 24.05.2019 vereinbart. Aus diesem Grund erfolgt die Auszahlung der höheren Entgelte erst im Monat Juni 2019.


Es wird gebeten, von Anrufen zum Stand der Tarifanpassungen abzusehen.

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