Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Aktuelle Nachrichten

Gleichstellung von Lebenspartnern

Mit dem Landesgesetz zur Einbeziehung der Lebenspartnerschaften in Rechtsvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz (GVBl. 2009, S. 333 – 339) erfolgt die Gleichstellung von Lebenspartnerinnen, Lebenspartnern und Lebenspartnerschaften  in alle diesbezüglich in Betracht kommenden Landesrechtsvorschriften. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Änderungen, durch die Lebenspartnerschaften im Bereich der Beihilfen, der Beamtenbesoldung und der Beamtenversorgung der Ehe gleichgestellt werden.
 
Das Gesetz findet nur Anwendung auf Lebenspartnerinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes und nicht auf sonstige Formen des Zusammenlebens gleich- oder verschiedengeschlechtlicher Personen.
 
Beihilfeverordnung
Durch die im Einzelnen vorgesehen Änderungen und Ergänzungen der Beihilfeverordnung sollen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in allen in Betracht kommenden Fällen den Ehegattinnen und Ehegatten gleichgestellt werden.
 
Besoldungsrecht
Die besoldungsrechtlichen Bestimmungen des Bundes und des Landes, die sich auf das Bestehen oder frühere Bestehen einer Ehe beziehen, finden nunmehr auch Anwendung bei einer Lebenspartnerschaft. Dies gilt insbesondere in Bezug auf den Verheiratetenanteil im Familienzuschlag.
 
Beamtenversorgung
Eine Lebenspartnerschaft wird beamtenversorgungsrechtlich einer Ehe gleichgestellt und bezieht somit die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in die beamtenrechtliche Hinterbliebenenversorgung mit ein.
 
Die Änderungen der Beihilfeverordnung, des Besoldungsrechts und der Beamtenversorgung treten am 01.10.2009 in Kraft.

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