Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Aktuelle Nachrichten

Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2019

Neufassung der Regelung über die Beihilfefähigkeit von Arznei- und Verbandmitteln sowie Medizinprodukten

Mit der Dritten Landesverordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung (BVO) vom 26. Juli 2018 (GVBl. S. 199) hat das Ministerium der Finanzen u.a. die Regelung über die Beihilfefähigkeit von Arznei- und Verbandmitteln sowie Medizinprodukten (§ 21 BVO) neugefasst. Die Neufassung tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft und gilt somit für alle Arznei- und Verbandmittel sowie Medizinprodukte, die nach dem 31. Dezember 2018 gekauft wurden.

Die bedeutsamsten Änderungen sind im verlinkten Merkblatt zusammengefasst.

Auf unserer Homepage (www.lff-rlp.de) steht Ihnen auch das beigefügte Merkblatt in elektronischer Form zur Verfügung. Um Ihnen schnell und einfach weiterhelfen zu können, haben wir hier auch häufig an uns gestellte Fragen in Bezug auf die Beihilfefähigkeit von Arznei- und Verbandmitteln sowie Medizinprodukten mit den passenden Antworten zusammengefasst. Sicher finden Sie hier schon die Informationen, die Sie suchen. Und falls nicht, stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Beihilfe-Informationsstelle unter der Telefonnummer 0261 /4933 – 81000 gerne zur Verfügung. Zudem finden Sie auf der Homepage auch einen Link auf die geltende Fassung der Beihilfenverordnung.
 

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