Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Aktuelle Nachrichten

Das Bundesverfassungsgericht lehnt Vorlagebeschluss wegen der Kostendämpfungspauschale als unzulässig ab

Seit Inkrafttreten der 14. Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz wird jährlich eine Kostendämpfungspauschale einbehalten. Sie entspricht der Regelung in Nordrhein-Westfalen. Diese war Gegenstand eines Vorlagebeschlusses an das Bundesverfassungsgericht. Aus formellen Gründen ist der Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen unzulässig. Die Gerichte sind bei Rechtsverordnungen selbst zur Entscheidung berufen. Eine solche Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bereits getroffen und die Regelung mit der Verfassung für vereinbar erklärt (Urteil vom 12.11.2003 - 1 A 4755/00 in Zeitschrift für Beamtenrecht - ZBR 2005, S. 272 ff.).

Alles weitere können Sie der Pressemitteilung bzw. dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen entnehmen.
 

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