Das "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" (BGBl. I, 2009, S. 1959) stellt sicher, dass Beiträge zu einer Kranken- und Pflegeversicherung auf Basis des Leistungsniveaus der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung (mit Ausnahme des Krankengeldes) in vollem Umfang als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer berücksichtigt werden.…
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