Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Aktuelle Nachrichten

Den Beamtinnen und Beamten, den Richterinnen und Richtern, den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sowie den Empfängerinnen und Empfängern von laufenden Versorgungsbezügen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG) wird einmalig zum Stichtag 09.12.2023 und laufend für die Zeit von Januar 2024 bis…
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Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wurden am 09. Dezember 2023 mit einem Abschluss erfolgreich beendet. Die Tarifeinigung sieht unter anderem eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen vor. Aktuelle Informationen bezüglich der Zahlungszeitpunkte im Tarifbereich: Di…
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Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wurden am 09. Dezember 2023 mit einem Abschluss erfolgreich beendet. Am 19. Dezember 2023 hat das Kabinett entschieden, das Tarifergebnis vollumfänglich auf den Beamtenbereich zu übertragen. Hierzu hat das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz folgende…
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Zugunsten einer besseren telefonischen Erreichbarkeit wird die Sprechzeit donnerstags in der Beihilfeinformationsstelle ab dem 01.12.2023 erweitert. Die Beihilfeinformationsstelle ist nunmehr unter der Rufnummer 0261 – 4933 / 81000 wie folgt erreichbar: Montags von 9 Uhr bis 15:30 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 9 Uhr bis 11:30 Uhr und…
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Pro Kalendertag können Sie aktuell aus Gründen der zügigeren Antragsbearbeitung maximal zwei Beihilfeanträge mit jeweils beliebig vielen Belegen einreichen. Wenn die Schaltfläche „einreichen“ ausgegraut ist und nicht betätigt werden kann, haben Sie das Tageslimit bereits erreicht. Sie können den Beihilfeantrag dann ab dem nächsten Tag einreichen.
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Mit Wirkung ab 01.01.2022 wurde eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung eines mietenstufenabhängigen Aufstockungsbetrages geschaffen (Anlage 7 zum Landesbesoldungsgesetz). Nähere Informationen finden Sie hier.
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