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Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung senden, so beachten Sie bitte, dass das LfF nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können derzeit verarbeitet werden:

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  • Tagged Image File Format (.tif, .tiff)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg, .jpg)
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  • Windows Bitmap (.bmp)

Verwenden Sie abweichende Formate, so kann die Mail nicht verarbeitet werden. Ausnahmen von den o.a. Daiteiformaten können ggf. im Einzelfall vorab verabredet werden.

Eine E-Mail kann nur bis zur maximalen Größe von 10 MB empfangen werden.

Annahme verschlüsselter elektronischer Post

Das LfF kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.

Annahme signierter elektronischer Post

Leider kann das LfF aus technischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, das heißt der persönlichen Unterschrift, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die Briefpost auszuweichen.

Annahme elektronischer Anwaltspost über das besondere Behördenpostfach (beBPo)

Für die elektronische Übermittlung der Anwaltspost an das Landesamt für Finanzen (LfF) steht Ihnen das Verfahren des besonderen Behördenpostfachs (beBPo) mit der Postfachbezeichnung "Landesamt für Finanzen – Anwaltspostfach", zur Verfügung.

Umsatzsteueridentifikationsnummer

DE 235376830

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