Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

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Aktuelle Nachrichten

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Sachbearbeiter/-in (m/w/d) im dritten Einstiegsamt sowie

IT-Sicherheits- und Datenschutzkoordinator (m/w/d).

 

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Pro Kalendertag können Sie aktuell aus Gründen der zügigeren Antragsbearbeitung maximal zwei Beihilfeanträge mit jeweils beliebig vielen Belegen einreichen. Wenn die Schaltfläche „einreichen“ ausgegraut ist und nicht betätigt werden kann, haben Sie das Tageslimit bereits erreicht. Sie können den Beihilfeantrag dann ab dem nächsten Tag einreichen.
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Mit Wirkung ab 01.01.2022 wurde eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung eines mietenstufenabhängigen Aufstockungsbetrages geschaffen (Anlage 7 zum Landesbesoldungsgesetz). Nähere Informationen finden Sie hier.
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Die Beihilfestelle des Landes Rheinland-Pfalz kooperiert nicht mit dem Online-Portal/der App „einfach-einreichen“. Beihilfeanträge, die über dieses Portal/diese App beim Landesamt für Finanzen eingehen, werden daher unbearbeitet zurückgesandt. Zur digitalen Übermittlung eines Beihilfeantrages steht ausschließlich das eBeihilfe-Verfahren zur…
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Gemäß der Tarifeinigung vom 29.11.2021 werden die Tarifentgelte für die Beschäftigten der Länder ab dem 01.12.2022 wie folgt angepasst: Die Tabellenentgelte der Beschäftigten nach dem TV-L/TV-L-Forst werden um 2,8 % erhöht. Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG und dem TVA-L-Forst sowie der…
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Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz werden ab dem 01.12.2022 angepasst. Grundlage hierfür ist das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Info. Haben Sie…
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Mit Rundschreiben vom 26.09.2022 hat das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz in Anlehnung an die politische Zielrichtung des Bundesgesetzgebers sein Einverständnis erklärt, dass ab dem 01.01.2022 ein pauschaler Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung (in Anlehnung an § 1a Abs. 1a und § 19 BetrAVG) gezahlt werden kann. Ausgenommen sind…
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Zugunsten der Antragsbearbeitung ist die Beihilfeinformationsstelle unter der Rufnummer 0261 – 4933 / 81000 bis auf weiteres nur zu folgenden Zeiten erreichbar: Montags von 9 Uhr bis 13 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 9 Uhr bis 11:30 Uhr und donnerstags von 13 Uhr bis 15:30 Uhr.
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