Mit Urteil vom 21.02.2013 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass bei einer erneuten Einstellung von Beschäftigten, ihre in früheren Arbeitsverhältnissen zu demselben Arbeitgeber erworbene Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen ist, sofern keine schädliche Unterbrechung im Sinne der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 TV-L…
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