Neueinstellung
Wir sind ab dem Tag Ihres Dienstantritts für die Festsetzung und Auszahlung Ihrer Bezüge und ggf. des Kindergeldes zuständig. Dazu benötigen wir die Mitteilung Ihrer Personalstelle über Ihre Ernennung. Außerdem müssen uns folgende Unterlagen vorliegen:
- Erklärung zur Festsetzung Ihrer Bezüge, LFF12_BEZ001
- Lohnsteuerkarte für das laufende Kalenderjahr - so bald als möglich -
Gilt nur, wenn Sie verheiratet sind:
- Erklärung zum Familienzuschlag LFF12_BEZ003
- Ablichtung Heiratsurkunde
Gilt nur, wenn Sie Kinder haben:
- Ablichtung der Geburtsurkunden
Gilt nur, wenn Sie Kinder haben, aber nicht verheiratet sind:
- Ablichtung der Geburtsurkunden
- Erklärung zum Familienzuschlag LFF12_BEZ003
- Erklärung Unterkunft und Unterhalt LFF12_BEZ008
Ihre ersten Bezüge erhalten Sie sobald alle für die Zahlungsaufnahme erforderlichen Unterlagen hier vorliegen. Sollte es zu Verzögerungen kommen, werden wir Ihnen selbstverständlich einen Abschlag in ungefährer Höhe Ihrer zu erwartenden Bezüge auszahlen. Hierüber erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung, aus der Sie auch Ihre Personalnummer ersehen können.
Danach erfolgt die Auszahlung Ihrer Bezüge monatlich im voraus und zwar am letzten Arbeitstag des Vormonats.
Mit Hilfe dieser Personalnummer erfolgt eine Zuordnung, welcher Bearbeiter unseres Hauses für Sie zuständig ist. Bitte geben Sie daher Ihre zutreffende Personalnummer bei jedem Schreiben, Vordruck oder Anruf an.
Ihre aktuelle Personalnummer finden Sie immer auf Ihrer neuesten Gehaltsmitteilung.