Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Aktuelle Nachrichten

Abgabe der Familienkasse

Bisher ist die Landesfamilienkasse beim Landesamt für Finanzen für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes zuständig.

Ab dem 01.10.2018 ist ein Wechsel der Kindergeldbearbeitung zur Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgesehen. Hintergrund ist eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, die auf eine Bündelung der Aufgaben der Familienkassen bei den jeweils regional zuständigen Familienkassen der BA abzielt.

Die Übergabe der Kindergeldfälle wird in Fällen, in denen zum Übergabezeitpunkt Kindergeld gezahlt wird, maschinell erfolgen. Es ist nicht erforderlich, dass in diesen Fällen ein neuer Kindergeldantrag gestellt wird. Erst wenn die bisher maßgebliche Festsetzung endet, ist Kindergeld bei der örtlich zuständigen Familienkasse der BA neu zu beantragen.

Vordrucke, Auszahlungstermine, regional zuständige Familienkassen der BA und weitere nützliche Informationen rund ums Kindergeld finden Sie unter www.familienkasse.de.

Weitere Informationen zum Ablauf der Übergabe werden zu gegebener Zeit durch die Landesfamilienkasse zur Verfügung gestellt.

Die Bearbeitung der kindergeldabhängigen Bezüge- und Gehaltsbestandteile verbleibt weiterhin eigenständig beim Landesamt für Finanzen bzw. der zuständigen Bezügestelle. Änderungen in den Verhältnissen sind daher sowohl der Familienkasse der BA, als auch der für Sie zuständigen Bezügestelle zeitnah mitzuteilen.

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