Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Aktuelle Nachrichten

Änderungen im Bereich der Beihilfe ab 01.01.2012

Änderungen der Beihilfenverordnung (BVO) durch das Erste Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung.

Weitere Informationen erhalten Sie hier und in den fachlichen Themen.  

Beihilfeberechtigten Personen, die sich in der Vergangenheit gegen den Anspruch auf Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen ausgesprochen oder die Erklärungsfristen versäumt haben, können ihr Wahlrecht bis zum 30.06.2012 erneut ausüben. Den erforderlichen Vordruck finden Sie hier.

Beihilfeberechtigte Personen, die eine in der Vergangenheit abgegebene Erklärung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen möchten, werden gebeten, dies mit formfreien Schreiben mitzuteilen. Der Anspruch auf Wahlleistungen bei einer Krankenhausbehandlung entfällt dann mit dem auf den Eingang des Widerrufs bei der Beihilfestelle folgenden Monat.

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