Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Aktuelle Nachrichten

Aktuelles zur Entgeltordnung:

Seit 01.01.2012 gilt die neue Entgeltordnung. Grundsätzlich bleibt es bei der bisherigen Eingruppierung. Ausnahmsweise kann sich aus der Entgeltordnung eine höhere Eingruppierung ergeben.

In diesen Fällen kann ein Antrag auf Höhergruppierung zum 01.01.2012 bis 31.12.2012 gestellt werden. Die Frage, ob nach der neuen Entgeltordnung eine Höhergruppierung in Betracht kommt, beantwortet Ihnen die für Sie zuständigepersonalverwaltende Dienststelle. Nur wenn dies der Fall ist, erteilt die ZBV folgende unverbindlichen Auskünfte:

 

Auswirkungen der Höhergruppierung auf die Jahressonderzahlung, den ggf. zustehenden Strukturausgleich und den nächsten Stufenaufstieg. Weitere Auskünfte - insbesondere Probeberechnungen - können nicht erteilt werden.

Die Antragstellung obliegt Ihnen, da individuelle Gegebenheiten zu beachten sind und ungewisse Ereignisse eintreten können. Insoweit besteht keine Beratungspflicht des Arbeitgebers. DieEntscheidung trifft der Beschäftigte und hat die sich daraus ergebenden Folgen zu tragen.

Nähere Informationen hier.

 

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