Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Aktuelle Nachrichten

Bezügeanpassungen 2012 bis 2016

Ministerium der Finanzen schließt Vereinbarung mit den Landesverbänden von DGB und dbb

Aufgrund des Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 430) werden die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bis zum Jahr 2016 jährlich um 1 % erhöht. 

Bereits im parlamentarischen Verfahren hielten die gewerkschaftlichen Spitzenverbände dies mit Blick auf den Alimentationsgrundsatz für nicht ausreichend. Infolgedessen gingen bei der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle Koblenz (ZBV) zahlreiche Widersprüche von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern ein; verbunden mit dem Antrag auf amtsangemessene Alimentation. 

Um die vorliegenden Widersprüche und Anträge möglichst verfahrensökonomisch zu bearbeiten, haben sich das Ministerium der Finanzen und die Spitzen von DGB und dbb nunmehr darauf verständigt, Musterverfahren zur Frage der Amtsangemessenheit der rheinland-pfälzischen Bezüge auf Basis des Dienstrechtsänderungsgesetzes durchzuführen. Zu diesem Zweck werden mehrere, gewerkschaftlich betreute Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführer zeitnah von Seiten der ZBV einen Widerspruchsbescheid als Ausgangspunkt für eine gerichtliche Überprüfung erhalten. Alle übrigen Verfahren werden mit Blick auf diese Musterverfahren bis zum Vorliegen einer höchstrichterlichen Entscheidung ruhend gestellt. Die Betroffenen werden von der ZBV eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung erhalten.

Daneben hat das Ministerium der Finanzen zugesagt, eine höchstrichterliche Entscheidung für alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu akzeptieren, ganz gleich, ob diese Widerspruch eingelegt bzw. einen Antrag auf amtsangemessene Bezahlung gestellt haben oder nicht. Sollte entgegen den Erwartungen der Landesregierung daher höchstrichterlich entschieden werden, dass eine amtsangemessene Bezahlung der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in den Jahren 2012 bis 2016 nicht mehr gewährleistet ist, wird die Landesregierung dem parlamentarischen Gesetzgeber empfehlen, eine entsprechende Gesetzeskorrektur unter Berücksichtigung der dann vorgegebenen gerichtlichen Parameter im ausgeurteilten Zeitraum für alle Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger rückwirkend vorzunehmen.  

Die Zusendung eines Widerspruchs bzw. eines Antrages auf amtsangemessene Alimentation im Zusammenhang mit den Bezügeanpassungen durch das Erste Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung ist daher grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

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