Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Aktuelle Nachrichten

Der Schuljahresbeginn:

Alljährlich sind zum Schuljahresbeginn eine Vielzahl von Einstellungen und Verbeamtungen durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) als personalverwaltende Dienststelle und die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle der Oberfinanzdirektion Koblenz (ZBV) als abrechnende Dienststelle vorzunehmen. Hierbei kann es zu Verzögerungen kommen.


Zusätzlich hat sich in diesem Jahr die Zusammenarbeit der beiden Dienststellen verändert. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine solche Programm- und Organisationsumstellung auch bei intensiver Vorbereitung und hohem Einsatz der Belegschaften nicht völlig reibungslos verläuft. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn es zu Verzögerungen kommen sollte.


Für eine Zahlungsaufnahme sowie die Gewährung von Beihilfen im Krankheitsfall unbedingt erforderlich ist, dass der Personalfragebogen

und die darin genannten zahlungsrelevanten Unterlagen umgehend der ZBV und nicht der Schule oder der ADD vorgelegt werden.
Zu den zahlungsrelevanten Unterlagen gehören z.B.:

  • Lohnsteuerkarte 2010 oder ggf. die Ersatzbescheinigung des Finanzamtes
  • Sozialversicherungsausweis und sonstige Nachweise zur Sozialversicherung


Liegen diese zahlungsrelevanten Unterlagen nicht vor, erübrigen sich Rückfragen zur Zahlungsaufnahme. Dies gilt auch für Lehrkräfte, deren Status aktuell wechselt, d.h. die zunächst beschäftigt waren und dann verbeamtet werden (als Studienreferendare oder Beamte) und umgekehrt, sowie für Vertretungskräfte im Rahmen des Projekts erweiterte Selbständigkeit der Schulen (PES).


Im Falle eines Antrages auf Beihilfe im Krankheitsfall  ist bei der erstmaligen Antragstellung der

der ZBV / Beihilfestelle vorzulegen (weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter „Fachliche Themen / Beihilfe). Zur Bearbeitung eines Antrages auf Beihilfe ist es unerlässlich, dass aufgrund der vorgelegten Personalfragebogen bereits eine achtstellige ZBV-Personalnummer (keine SAP-Nr.) durch die ZBV vergeben wurde und diese auf dem Antrag auf Beihilfe eingetragen ist.. Ohne diese Angaben ist eine Auszahlung von Beihilfen nicht möglich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei Aufnahme Ihres Dienstverhältnisses. Wir versichern Ihnen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Häuser bestrebt sind, ihre Aufgaben zeitnah und korrekt zu erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ADD und ZBV

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