Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

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Aktuelle Nachrichten

Gesetzesentwurf: Erhöhung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2017 und 2018

Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen vom 25.04.2017

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf des Finanzministeriums im Grundsatz gebilligt, mit dem die Besoldung und Versorgung für die Jahre 2017 und 2018 erhöht werden soll. Damit übernimmt das Land das Tarifergebnis für die Beschäftigten zeit- und wirkungsgleich für die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Konkret sieht der Entwurf eine Steigerung um 2 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro, rückwirkend zum 1. Januar 2017 sowie eine weitere Erhöhung von 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018 vor.

„Bereits unmittelbar nach Vorliegen des Tarifergebnisses haben wir entschieden, dass für die Beamtinnen und Beamten des Landes eine gleichlautende Gehaltssteigerung erfolgen soll“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Die Tarifübernahme für die Beamtinnen und Beamten setzen wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf um. Der öffentliche Dienst in Rheinland-Pfalz ist leistungsfähig und erbringt in allen Bereichen hervorragende Arbeit. Durch die Erhöhung der Bezüge halten wir mit der tariflichen Einkommensentwicklung Schritt“, hob die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen anlässlich der Beratung im Ministerrat hervor. Gleichzeitig mit der Grundsatzbilligung des Gesetzentwurfs habe der Ministerrat Vorgriffszahlungen beschlossen. „Voraussichtlich mit den Julibezügen werden die Betroffenen die Gehaltssteigerung auf ihrem Konto feststellen können“, so Ahnen weiter.

Das Land gibt durch die Tarifübernahme für die Beamtinnen und Beamten rund 99,5 Mio. Euro für 2017 und weitere rund 211,8 Mio. Euro für 2018 aus. Eine entsprechende Vorsorge wurde im Doppelhaushalt für 2017/2018 getroffen.

„Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbändebeteiligung, um sodann dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet zu werden“, erläuterte Ahnen das weitere Vorgehen.


Hinweise zum weiteren Verfahren beim Landesamt für Finanzen

Auf der Grundlage des Gesetzesentwurfes werden wir die Erhöhung der Bezügebestandteile technisch vorbereiten.

Die Auszahlung der erhöhten Bezüge erfolgt erstmalig mit der Bezügezahlung für den Monat Juli 2017 (rückwirkend ab dem 01.01.2017).

Die Vorgriffszahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Umsetzung.

Neue Informationen werden wir unverzüglich auf dieser Homepage veröffentlichen.
 

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