Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

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Aktuelle Nachrichten

Strukturausgleich

01.11.2006: Umstellung vom Tarifsystem BAT auf den TV-L

Einzelne Gruppen der früheren Angestellten, die aus dem Geltungsbereich des BAT in den TV-L übergeleitet worden sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt einen Strukturausgleich. Der Strukturausgleich sollte den Verlust der erwarteten künftigen Stufensteigerungen aus dem BAT ausgleichen. Er wurde frühestens ab dem 01. November 2008, oder auch erst später gezahlt, ist je nach Fallgestaltung unterschiedlich hoch und kann je nach Fallgestaltung auf Dauer oder für unterschiedlich lange Zeit bezogen werden.


Erweiterung des berechtigten Personenkreises für den Bezug eines Strukturausgleichs gemäß § 12 TVÜ-L

Sie wurden zum 01.11.2006 mit einer Vergütungsgruppe in den TV-L übergeleitet, in die Sie nicht originär laut Arbeitsvertrag eingruppiert waren und für Sie war im Überleitungszeitpunkt kein weiterer Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg vorgesehen?

  • Dann hatten Sie nach bisheriger Rechtsauffassung keinen Anspruch auf Strukturausgleich.

  • Nach neuer Rechtsauffassung besteht die Möglichkeit, dass Ihnen ein Strukturausgleich gezahlt werden kann (BAG Urteil vom 18.10.2012 zum Strukturausgleich).

Zur Prüfung, ob auch die weiteren Voraussetzungen für die Zahlung des Strukturausgleichs bei Ihnen vorliegen, öffnen Sie bitte den Link. Dieser Auszug enthält die möglichen Fallkonstellationen und Anspruchsvoraussetzungen für eine Zahlung.
Hierbei beachten Sie bitte, dass

  1. die Überleitung in die in Spalte 1 aufgeführte Entgeltgruppe zum 01.11.2006 erfolgt sein muss.
  2. bei Überleitung die in den Spalten 2, 4 und 5 aufgeführten Vergütungsmerkmale zum 31.10.2006 vorgelegen haben müssen (Vergütungsgruppe, Ortszuschlagsberechtigung, Lebensaltersstufe).


Außerdem bitten wir zu berücksichtigen, dass in Einzelfällen ein abweichender Zahlungsbeginn bzw. eine befristete Zahlungsdauer besteht (ausgewiesen jeweils in Spalten 7 und 8).

Sofern Sie danach zum betroffenen Personenkreis gehören und einen Anspruch auf Zahlung eines Strukturausgleichs geltend machen möchten, beantragen Sie dies bei der ZBV schriftlich. Eine Nachzahlung erfolgt ggf. unter Beachtung der sechsmonatigen Ausschlussfrist des § 37 TV-L.

Alle der ZBV vorliegenden Anträge auf Strukturausgleich aus den Jahren 2008 bis 2011 sind erledigt und die betroffenen Beschäftigten erhielten eine entsprechende Mitteilung.

 
 

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