Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Festung Ehrenbreitstein und Blick auf das Deutsche Eck - © Ulrich Pfeuffer / GDKE Rheinland-Pfalz

Aktuelle Nachrichten

Tariferhöhung für die Beschäftigten der Länder

Die Tarifvertragsparteien haben am 10.03.2011 einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder erzielt.  Für Beschäftigte, deren Vertragsverhältnis den Bestimmungen des TV-L unterliegt, ergeben sich voraussichtlich folgende wesentliche Änderungen:  

Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L

Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2Ü, 13Ü und 15Ü) werden im Tarifgebiet West wie folgt erhöht:

  • ab 01. April 2011 um 1,5 v. H.,
  • ab 01. Januar 2012 um weitere 1,9 v. H. sowie anschließend um 17 Euro.  

 

Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, TVA-L Pflege und die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden ab 01.April 2011 um 1,5 v. H. und ab 01. Januar 2012 um weitere 1,9 v. H. sowie anschließend um 6 Euro erhöht.
 

Einmalzahlung

Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 15 (einschließlich  der Entgeltgruppen 2Ü, 13Ü und 15Ü), die im Monat April 2011 Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis erhalten haben, bekommen eine Einmalzahlung von 360 € gezahlt. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Teilbetrag der Einmalzahlung, der dem Verhältnis der mit ihnen am 01. April 2011 vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zu der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten entspricht. Die Einmalzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen.

Für Auszubildende nach dem TVA-L BBiG, dem TVA-L Pflege und für Praktikantinnen/Praktikanten im Sinne des TV Prakt-Weitergeltung beträgt die Einmalzahlung 120 Euro.
 

Folgeänderung bei Entgeltbestandteilen

Die Garantiebeträge in § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L von 26,82 € bzw. 53,63 €, die Bereitschaftsdienstentgelte in der Anlage E zum TV-L und die Besitzstandszulagen nach § 9 TVÜ-L (Bewährungs- und Vergütungsgruppenzulagen) und § 11 TVÜ-L (kinderbezogener Anteil im Ortszuschlag) erhöhen sich am 01. April 2011 um 1,5 v. H. und am 01. Januar 2012 um 1,9 v. H..

Die aufgrund der Tarifeinigung erhöhten Entgelte werden mit den Bezügen für den Monat April 2011 ausgezahlt. Die ab 01.04.2011 gültigen Entgelttabellen wurden unter Service/Gehaltstabellen eingestellt.

 

 

 

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