Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von bislang 920,-- Euro auf 1.000,-- Euro vor. Diese Erhöhung ist bei der Berechnung der Ruhensregelung nach § 53 BeamtVG zu berücksichtigen.
Technisch wurde die Anpassung der Ruhensregelung gem. § 53 BeamtVG bereits im Rahmen der Bezügeabrechnung für den Monat…
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