Aufgrund der aktuellen Corona-Lage kommt es verstärkt zu Absagen von Veranstaltungen oder dienstlichen Terminen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass notwendige Nebenkosten und Auslagen für Reisevorbereitungen nach Maßgabe des § 9 Abs. 2 Landesreisekostengesetz (LRKG) erstatten werden können, wenn Dienstreisen aus Gründen, die der…
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