Beim elektronischen Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale „ELStAM“, an dem die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle seit 01.01.2013 teilnimmt, kommt es zu technischen Verarbeitungsproblemen und damit zu Fehlmeldungen, für die weder Sie als Entgeltempfänger, noch die Mitarbeiter der ZBV und der Finanzämter verantwortlich sind. An der Behebung der…
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