Wenn Beamtinnen, Beamte, Versorgungsberechtigte oder deren Angehörige durch eine Dritte oder einen Dritten körperlich verletzt, gesundheitlich geschädigt oder getötet werden, kann sich daraus für den Dienstherrn ein Schaden ergeben, beispielsweise durch die Fortzahlung von Bezügen bei Dienstunfähigkeit oder die Zahlung von Beihilfe. Entsprechendes…
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